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   LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - L 1 R 306/10   

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https://dejure.org/2012,44726
LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - L 1 R 306/10 (https://dejure.org/2012,44726)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.11.2012 - L 1 R 306/10 (https://dejure.org/2012,44726)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. November 2012 - L 1 R 306/10 (https://dejure.org/2012,44726)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2 Abs 2 Nr 1 SGB 4, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 7 Abs 1 S 2 SGB 4, § 28p Abs 1 SGB 4
    Sozialversicherungspflicht nach § 2 Abs 2 Nr 1 SGB 4 - Restaurantleiter - freier Mitarbeiter - vertragliche Vereinbarung - tatsächliche Verhältnisse - Gesamtbild der Arbeitsleistung - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht eines Restaurantleiter in der Sozialversicherung; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht eines Restaurantleiter in der Sozialversicherung; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - L 1 R 306/10
    Weicht diese jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen ab, so sind diese entscheidend, wenn sie rechtlich zulässig sind (Urteil des Senats vom 06. September 2012 - L 1 R 7/11; vgl. m. w. N.: BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 8/01 R - SozR 3-2004 § 7 Nr. 19 und Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - SozR 4-2004 § 7 Nr. 7; jüngst: BSG, Urteile vom 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 25/10 R - Terminbericht des BSG Nr. 46/12 vom 31. August 2012, www.bundessozialgericht.de).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - L 1 R 306/10
    Weicht diese jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen ab, so sind diese entscheidend, wenn sie rechtlich zulässig sind (Urteil des Senats vom 06. September 2012 - L 1 R 7/11; vgl. m. w. N.: BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 8/01 R - SozR 3-2004 § 7 Nr. 19 und Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - SozR 4-2004 § 7 Nr. 7; jüngst: BSG, Urteile vom 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 25/10 R - Terminbericht des BSG Nr. 46/12 vom 31. August 2012, www.bundessozialgericht.de).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - L 1 R 306/10
    Weicht diese jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen ab, so sind diese entscheidend, wenn sie rechtlich zulässig sind (Urteil des Senats vom 06. September 2012 - L 1 R 7/11; vgl. m. w. N.: BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 8/01 R - SozR 3-2004 § 7 Nr. 19 und Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - SozR 4-2004 § 7 Nr. 7; jüngst: BSG, Urteile vom 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 25/10 R - Terminbericht des BSG Nr. 46/12 vom 31. August 2012, www.bundessozialgericht.de).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - L 1 R 306/10
    Weicht diese jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen ab, so sind diese entscheidend, wenn sie rechtlich zulässig sind (Urteil des Senats vom 06. September 2012 - L 1 R 7/11; vgl. m. w. N.: BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 8/01 R - SozR 3-2004 § 7 Nr. 19 und Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - SozR 4-2004 § 7 Nr. 7; jüngst: BSG, Urteile vom 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 25/10 R - Terminbericht des BSG Nr. 46/12 vom 31. August 2012, www.bundessozialgericht.de).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - L 1 R 306/10
    Eine Analogie zur Weisungsunterworfenheit eines "leitenden Angestellten" erscheint für den Beigeladenen zu 4. im vorliegenden Kontext nicht passend, da im Gaststättengewerbe die Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs nach einer hierarchischen Arbeitsstruktur verlangt und kaum Raum für eine so genannte funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess lässt (vgl. BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 12/05 R -, juris).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - L 1 R 306/10
    Maßgebend ist dann das Gesamtbild der jeweiligen Arbeitsleistung unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 RK 72/92 -, NJW 1994, 2974; BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 5).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 72/92

    Abhängige Beschäftigung eines angestellten GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - L 1 R 306/10
    Maßgebend ist dann das Gesamtbild der jeweiligen Arbeitsleistung unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 RK 72/92 -, NJW 1994, 2974; BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 5).
  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79

    Lehrbeauftragter - Fachhochschule - Freier Mitarbeiter - Abhaltung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - L 1 R 306/10
    Grundsätzlich steht es auch in der Macht der Beteiligten, das Rechtsverhältnis nach ihrem Willen in seinen Einzelheiten so auszugestalten, dass es sich objektiv als Beschäftigungsverhältnis oder als selbständige Tätigkeit ausweist (vgl. BSG, Urteil vom 27. März 1980 - 12 RK 26/79 - SozR 2200 § 165 Nr. 45).
  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - L 1 R 306/10
    Die Inrechnungstellung von Mehrwertsteuer ist nicht beschäftigungstypisch und indiziert, anders als die Lohnsteuerpflicht, kein Beschäftigungsverhältnis (vgl. BSG, Urteil vom 29. März 1962 - 3 RK 74/57 - BSGE 16, 289, 295).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RR 72/92

    Rentenversicherung - GmbH-Geschäftsführer - Beschäftigung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - L 1 R 306/10
    Maßgebend ist dann das Gesamtbild der jeweiligen Arbeitsleistung unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 RK 72/92 -, NJW 1994, 2974; BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 5).
  • BSG, 28.01.1960 - 3 RK 49/56
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2016 - L 4 R 3072/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - SAP-Berater auf der Basis eines

    Beruht das Tätigwerden in den Räumlichkeiten des Auftraggebers auf der Natur der Tätigkeit, ist dies kein Indiz für eine abhängige Beschäftigung (vgl. Urteil des Senats vom 15. April 2016 - L 4 KR 1612/15 - juris, Rn. 87; Urteil des Senats vom 26. Januar 2007 - L 4 R 1039/05 - nicht veröffentlicht; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 2016/13 - juris, Rn. 35; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - juris, Rn. 31; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. November 2012 - L 1 R 306/10 - juris, Rn. 30, mit dem Hinweis auf Steuerberater, Unternehmensberater und Handwerker).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2016 - L 4 KR 1612/15

    Sozialversicherungspflicht - Kommunikationshelferin für hörbehinderte Schüler -

    Das Tätigwerden in den Räumlichkeiten des Auftraggebers ergibt sich vielmehr aus der Natur der Tätigkeit und ist kein Indiz für eine abhängige Beschäftigung (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 2016/13 - juris, Rn. 35 - Walddorfschullehrer; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - juris, Rn. 31 - Lehrer an Sprachschule; Urteil des Senats vom 26. Januar 2007 - L 4 R 1039/05 - nicht veröffentlicht - Dozent für Deutsch als Fremdsprache; vgl. auch etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. November 2012 - L 1 R 306/10 - juris, Rn. 30, mit dem Hinweis auf Steuerberater, Unternehmensberater und Handwerker).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 R 3943/13
    Umgekehrt wäre auch eine Verrichtung der Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers nur ein - wenn auch gewichtiges - Indiz für eine abhängige Beschäftigung, aber kein zwingendes Merkmal, denn auch Tätigkeiten, die am Betriebssitz des Auftraggebers ausgeführt werden, können selbstständiger Natur sein (vgl. etwa zur selbstständigen Tätigkeit eines Lehrers in den Räumlichkeiten des Auftraggebers LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - in juris, Rn. 31; vgl. auch etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. November 2012 - L 1 R 306/10 - in juris, Rn. 30, mit dem Hinweis auf Steuerberater, Unternehmensberater und Handwerker).

    Entsprechend sind etwa auch Steuerberater und Unternehmensberater, die in fremden Betrieben tätig werden, regelmäßig selbstständig (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. November 2012 - L 1 R 306/10 - in juris, Rn. 30).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 R 2821/14
    Abgesehen davon, dass eine Verrichtung der Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers nur ein - wenn auch gewichtiges - Indiz für eine abhängige Beschäftigung, aber kein zwingendes Merkmal sein kann, denn auch Tätigkeiten, die am Betriebssitz des Auftraggebers ausgeführt werden, können selbstständiger Natur sein (vgl. etwa zur selbstständigen Tätigkeit eines Lehrers in den Räumlichkeiten des Auftraggebers LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - in juris, Rn. 31; vgl. auch etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. November 2012 - L 1 R 306/10 - in juris, Rn. 30, mit dem Hinweis auf Steuerberater, Unternehmensberater und Handwerker), erfolgte die Tätigkeit bei F. auf eigenen Wunsch des Beigeladenen zu 1).

    Entsprechend sind etwa auch Steuerberater und Unternehmensberater, die in fremden Betrieben tätig werden, regelmäßig selbstständig (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. November 2012 - L 1 R 306/10 - in juris, Rn. 30).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 680/15
    Ebenso wie die Verrichtung einer Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers nur ein - wenn auch gewichtiges - Indiz für eine abhängige Beschäftigung, aber kein zwingendes Merkmal ist, weil auch Tätigkeiten, die am Betriebssitz des Auftraggebers ausgeführt werden, selbstständiger Natur sein (vgl. etwa zur selbstständigen Tätigkeit eines Lehrers in den Räumlichkeiten des Auftraggebers LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - in juris, Rn. 31; vgl. auch etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. November 2012 - L 1 R 306/10 - in juris, Rn. 30, mit dem Hinweis auf Steuerberater, Unternehmensberater und Handwerker), ist umgekehrt eine Tätigkeit außerhalb des Sitzes des Auftraggebers kein zwingendes Argument für eine selbstständige Tätigkeit, zumal ein Weisungsrecht der Endkundin hinsichtlich des Ortes der Tätigkeit weiterhin bestand.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 R 1787/14
    Die von der Beklagten in ihrem Bescheid vom 2. November 2009 zugrunde gelegte Annahme, die Tätigkeit der Beigeladenen zu 2) werde am Betriebssitz des Auftraggebers ausgeübt, dürfte auch deswegen in dieser Pauschalität zwar nicht zutreffen; auch ist eine Tätigkeit am Sitz des Auftraggebers keine zwingendes Merkmal für eine abhängige Beschäftigung, denn auch Tätigkeiten, die am Betriebssitz des Auftraggebers ausgeführt werden, können selbständiger Natur sein (vgl. etwa zur selbständigen Tätigkeit eines Lehrers in den Räumlichkeiten des Auftraggebers LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - in juris, Rn. 31; vgl. auch etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. November 2012 - L 1 R 306/10 - in juris, Rn. 30, mit dem Hinweis auf Steuerberater, Unternehmensberater und Handwerker).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2017 - L 4 R 775/15
    Die bloße Anwesenheit eines Auftragnehmers in den Räumlichkeiten des Auftraggebers bei der Durchführung des Auftrages als lediglich äußerer Umstand rechtfertigt für sich genommen nicht schon die Annahme einer arbeitnehmertypischen Eingebundenheit des Auftragnehmers in die betriebliche Organisation des Auftraggebers (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R - juris, Rn. 33; zur selbständigen Tätigkeit eines Lehrers in den Räumlichkeiten des Auftraggebers LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - juris, Rn. 31; vgl. auch etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. November 2012 - L 1 R 306/10 - juris, Rn. 30, mit dem Hinweis auf Steuerberater, Unternehmensberater und Handwerker).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 4 R 497/16
    Das Tätigwerden in den Räumlichkeiten des Auftraggebers ergibt sich vielmehr aus der Natur der Tätigkeit und ist kein Indiz für eine abhängige Beschäftigung (vgl. Urteil des Senats vom 15. April 2016 - L 4 KR 1612/15 - juris, Rn. 87; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 2016/13 - juris, Rn. 35 - Walddorfschullehrer; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - juris, Rn. 31 - Lehrer an Sprachschule; Urteil des Senats vom 26. Januar 2007 - L 4 R 1039/05 - nicht veröffentlicht - Dozent für Deutsch als Fremdsprache; vgl. auch etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. November 2012 - L 1 R 306/10 - juris, Rn. 30, mit dem Hinweis auf Steuerberater, Unternehmensberater und Handwerker).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 5 R 3806/16
    Abgesehen davon, dass eine Verrichtung der Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers nur ein - wenn auch gewichtiges - Indiz für eine abhängige Beschäftigung, aber kein zwingendes Merkmal sein kann, denn auch Tätigkeiten, die am Betriebssitz des Auftraggebers ausgeführt werden, können selbstständiger Natur sein (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2014 - L 11 R 4761/13 -, in juris, dort Rn. 31; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 01.11.2012 - L 1 R 306/10 -, in juris, dort Rn. 30), erfolgte die Tätigkeit bei der Endkundin jedenfalls ohne dass es eine entsprechende Verpflichtung durch die Beigeladene zu 1) gegeben hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 5 R 3009/15
    Abgesehen davon, dass eine Verrichtung der Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers nur ein - wenn auch gewichtiges - Indiz für eine abhängige Beschäftigung, aber kein zwingendes Merkmal sein kann, denn auch Tätigkeiten, die am Betriebssitz des Auftraggebers ausgeführt werden, können selbstständiger Natur sein (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2014, - L 11 R 4761/13 -, in juris, dort Rn. 31; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 01.11.2012 - L 1 R 306/10 -, in juris, dort Rn. 30), erfolgte die Tätigkeit an den jeweiligen Einsatzorten hier aus den Sachzwängen mit Blick auf den Standort der Hard- und Software.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2017 - L 5 R 1985/15
  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2017 - L 5 R 2297/16
  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2017 - L 5 R 4902/15
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